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Der ARD-Beitrag vom 13.02.2017 "Sicherheit außer Kontrolle – Das zweifelhafte Geschäft der Sicherheitsdienste - Die Story im Ersten" enthält Berichte über Sicherheitslücken und Verfehlungen in der privaten Sicherheitswirtschaft und soll im Rahmen einer kritischen Spurensuche herausfinden, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt. Die Beispiele sind sicher wahr und erschreckend, aber nicht neu und vor allem nicht repräsentativ. Und das ist eigentlich das Problem.

Es ist seit Jahren bekannt, dass man mit 40 Stunden theoretische Unterrichtung oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene lehrgangsmäßige Vorbereitung und ohne Fach- und Dienstkundefragen keine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung erbringen kann. Ebenso fehlt alles, was auf eine Existenzgründung und Unternehmensführung vorbereitet. Dafür verantwortlich sind vor allem DIHK und IHK, die bisher jede erforderliche Veränderung ablehnten. Die neue Vorgabe im § 34a GewO, das zukünftige Selbständige diese IHK-Sachkundeprüfung absolvieren müssen, wird politisch aber als Erfolg gefeiert. Diese Minderqualifizierungen nach Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung → → →

begründen dann die bekannte Unterbezahlung für den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten. Der staatlich geförderte Wettbewerb bei der Auftragsvergabe über den Preis ohne Anforderungen an Qualifizierung und Erfahrungen behindert seit Jahren eine Veränderung. Das alles begünstigt und fördert Schwarzarbeit, Betrug und kriminelles Subunternehmertum, wie in der Fachzeitschrift WIK Nr. 05 / 2015 ausführlich dargestellt.

In diese Tiefen der tatsächlichen Ursachen, die ein partiell kriminelles Sicherheitsgewerbe mit kriminellen Subunternehmern als eine zunehmende Hauptform der Sicherheitsdienstleistung begünstigen, gelangt der ARD-Beitrag allerdings leider nicht. Weiterhin versäumt man zu erwähnen, dass die private Sicherheitswirtschaft trotz dieser staatlich verordneten ungünstigen Rahmenbedingungen seit Jahren in der überwiegenden Mehrzahl eine sehr ordentliche Arbeit leistet. Es fehlen auch Hinweise auf Lösungswege, die seit vielen Jahren der Politik vorgeschlagen werden, wie 200 Stunden Basisqualifizierung vor der IHK-Sachkundeprüfung (Vorschlag aus der EU), einen Prüfungskomplex Dienstkunde. Was ist eigentlich Bewachung, Streifendienst, Alarmdienst, Tordienst usw. und wie macht man das? Das wird alles nicht geprüft und somit nicht vermittelt. Eine kritische Darstellung ist sicher notwendig, diese war aber zu einseitig und sie ändert vorläufig auch nichts.