Die zwischen dem BDWS Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und der Gewerkschaft ver.di geführten Tarifverhandlungen um bundeseinheitliche Mindestlöhne als Vorrausetzung für eine Aufnahme in das Entsendegesetzt sind an den Forderungen von ver.di nach einheitlichen 7,50 € Stundenmindestlohn in ganz Deutschland gescheitert. Neue Gespräche mit gleichem Ziel wurden mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) aufgenommen und führten quasi in letzter Minute zu einem gemeinsamen Antrag um Aufnahme des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies soll verhindern, dass 2009 oder spätestens 2011 ausländische Arbeitnehmer nach Eintritt der unbeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit die ohnehin niedrigen Löhne im Sicherheitsgewerbe weiter drücken und Arbeitsplätze vernichten.
Vergleichbare Stundenlöhne in Polen, Tschechien u. a. osteuropäischen Staaten liegen zwischen 1,10 und 2,00 Euro, die monatliche Stundenbelastung überschreite schon mal 300 Stunden erheblich. Allerdings muss eine deutsche Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung oft auch über 200 Stunden arbeiten, um vom Verdienst leben zu können. Außerdem erhält der "gefürchtete" Pole in Dänemark 12 € Mindestlohn und die Fähren sind auf Monate ausgebucht. Die angestrebte neue niedrigste Lohngruppe in den neuen Bundesländern lag bei 5,75 € ab 2009, die aktuellen Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor. Neben dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt gegenwärtig noch die gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung nach § 34a GewO eine Einstiegshürde dar, die aber allgemein anerkannt nicht mehr den Bedürfnissen entspricht und auch bereits von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere auch Selbständigen, bewältigt wird. Wenngleich die Absicht und die Bemühungen des BDWS zu unterstützen sind, sollten die Augen nicht vor den aktuellen Problemen der Niedrigentlohnung und den nicht konsequent genutzten Möglichkeiten, zumindest die Tariflöhne durchzusetzen, verschlossen werden. Man tut sich oft schwer, nach der Aufdeckung von Rechtsverletzungen, wie sittenwidrige Entlohnung, Schwarzarbeit oder fehlenden gewerberechtlichen Voraussetzungen, gegebene Rechtswege zu beschreiten. Das in über 3.300 oftmals sehr kleine Unternehmen bis hin zu Selbständigen, die sich als Billigst-Subunternehmer verdingen, aufgegliederte Sicherheitsgewerbe ist ohnehin schwer zu überblicken. Noch problematischer ist die Aufdeckung und Ahndung von untertariflichen Bezahlungen durch tarifgebundene Unternehmen. Dies kann eigentlich nur durch BDWS-Mitglieder, quasi aus den eigenen Reihen heraus, erfolgen, die Gewerkschaften sind im Sicherheitsgewerbe hoffnungslos unterrepräsentiert. Immerhin werden in Berlin wohl nun Schritte vorbereitet, um objektgebundene 4,60 € Stundenlohn als Tarifabweichung auch gerichtsfest zu dokumentieren. Die angestrebten Mindestlöhne beheben auch nicht die Probleme der Geringentlohnung höher qualifizierter Fachkräfte. So kommt eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) vieler Ort`s immer noch nicht an die untersten tariflichen Vergütungen für Ungelernte im Reinigungsgewerbe heran. Aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Basisqualifizierung gemäß Gewerbeordnung, der Gefährdungen und Schichtbelastungen sind 7,50 € Stundenentlohnung eigentlich durchaus nicht überbezahlt. Somit sind zwar mögliche zukünftige Probleme eingeschränkt, aktuelle aber noch nicht zufriedenstellend gelöst.